Eigentumswohnungen verwalten

Die Verwaltung von Eigentumswohnungen erfordert wesentlich mehr, als nur die Kenntnis über die Vergabe von Handwerkeraufträgen oder das Buchen des Hausgeldes. Es ist ein hochkomplexes und sehr anspruchsvolles Aufgabengebiet, das wir für Sie mit gut ausgebildeten und hoch motivierten Mitarbeitern bearbeiten. Damit Sie sich einen ungefähren Überblick über unsere Tätigkeit für Ihre Immobilie verschaffen können, finden Sie nachfolgend einen Auszug aus unserem umfangreichen Leistungskatalog:

Allgemeine Verwaltung - Geschäftsführung

  1. Durchführung einer Verwaltungstätigkeit als entgeltliche Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB

  2. Übernahme von planenden, disponierenden, informierenden und kontrollierenden Aufgaben einer Verwaltung.

  3. Sicherstellung der Versorgung und Entsorgung einer Wohnungseigentumsanlage.

  4. Pflege und Weiterführung der notwendigen Verwaltungsunterlagen und eines objektbezogenen Eigentumskatasters.

  5. Auskunfterteilung an Wohnungseigentümer und berechtigte Interessenten in Verwaltungsangelegenheiten zu festgelegten Zeiträumen.

  6. Durchführung von Informations- und Beratungsgesprächen mit dem Verwaltungsbeirat.
  7. Turnusmäßige nichttechnische Objektbesuche durchführen.

  8. Abwehr von Störungen und Schäden innerhalb und außerhalb des Wohnungseigentums. 

  9. Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, soweit sie an alle Wohnungseigentümer in dieser Eigenschaft gerichtet sind.

  10. Maßnahmen treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind. 

  11. Ansprüche im Namen der Eigentümergemeinschaft gerichtlich oder außergerichtlich geltend machen. 

  12. Erledigungen von Angelegenheiten der Eigentümergemeinschaft bezüglich grundstücks- und baurechtlicher Art, nachbarschaftsrechtlicher Art, abgabenrechtlicher Art und versicherungsrechtlicher Art. 

  13. Verhandlungen mit Behörden und Versorgungsunternehmen in Gebührenfragen, Energielieferungsfragen und ordnungsrechtlichen Fragen. 

  14. Dienstleistungs- und Lieferantenverträge im Namen der Wohnungseigentümer abschließen und auflösen.

  15. Abschluß, Kündigung, Änderung und Überwachung von Versicherungsverträgen im Namen der Wohnungseigentümer. 

  16. Mitwirkung bei der Abwicklung von Versicherungsfällen. 

  17. Erklärung abgeben zur Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, Rundfunk- und Fernseheinrichtung oder eines Energieversorgungsanschlusses eines Wohnungseigentümers erforderlich sind. 

  18. Vermietung und Beaufsichtigung der gemeinschaftlichen Teile, Anlagen und Einrichtungen. 

  19. Einstellung und Entlassung eines Hausmeisters nach Zustimmung durch den Verwaltungsbeirat. 

  20. Überwachung und Führung des Hausmeisters.


Wohnungseigentümerversammlung und Beschlussdurchführung

  1. Vorbereiten einer ordentlichen Eigentümerversammlung. 

  2. Festlegen der Tagesordnung einer ordentlichen Eigentümerversammlung.

  3. Einladung zu einer ordentlichen Eigentümerversammlung. 

  4. Abhalten einer ordentlichen Wohnungseigentümerversammlung einschließlich Erstellen einer Niederschrift.

  5. Versammlungsleitung einschließlich Beschlussvorbereitung, Beschlussformulierung und Abstimmung einer ordentlichen Eigentümerversammlung.

  6. Führung, Pflege und Bereithaltung der Niederschriften sowie der richterlichen Entscheidungen in Sachen Eigentümerversammlung. 

  7. Gewährung von Einblick in die Niederschriften bei Nachweis von berechtigtem Interesse.

  8. Gewährung von Einblick in die Beschlusssammlung.

  9. Erstellen vervielfältigter Niederschriften über Eigentümerversammlungen und Zusendung an die Eigentümer. 

  10. Vorbereitung und Durchführung von Beschlussfassungen im schriftlichen Umlaufverfahren.

  11. Vorbereitung von Beschlussvorlagen und Erläuterungsgespräche vor Festlegung der Tagesordnung einer Eigentümerversammlung.

  12. Im Rahmen der Beschlüsse Haus- und Nutzungsordnungen durchsetzen.

  13. Einhaltung der Hausordnungen, Gebrauchs- und Nutzungsregelungen bei Objektbegehungen überprüfen.


Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder

  1. Abwicklung kaufmännischer Arbeiten wie Auftragsvergabe, Zahlungsaufträge, Abbuchungsermächtigungen und Daueraufträge sowie Rücklagen und Rückstellungen. 

  2. Einrichtung und Pflege der kaufmännischen Verwaltungsunterlagen.

  3. Einrichtung des Lastschriftverkehrs zum Inkasso des Hausgeldes und der Sonderumlagen.

  4. Einrichtung und Kontoführung von objektbezogenen Bankkonten getrennt vom Privatvermögen des Verwalters.

  5. Einrichtung und Pflege einer auf kaufmännischen Grundlagen basierenden Buchhaltung.

  6. Rechnungskontrolle und Anweisungen für periodische und aperiodisch Leistungen, Hauswartkasse, Waschmarkenabrechnung, Abrechnung von Gemeinschaftseinrichtungen, Mieten und Pachten des Gemeinschaftseigentums, Betriebskosten und Bewirtschaftungskosten, Wohngeld und Wohngeldveränderungen.

  7. Erstellung eines Vermögensstatus mit Erläuterung über die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage.

  8. Kontrolle und Prüfung maschinell durchgeführter Buchungen. Durchführung von Geldanlagen nach Eigentümerbeschluss.

  9. Einleitung eines Mahnverfahrens für rückständige Wohngelder, Sonderumlagen und Abrechnungsfehlbeträge.


Wirtschaftsplan - Abrechnung - Rechnungslegung

  1. Aufstellen des Wirtschaftsplanes zur Beschlussfassung mit Festlegung der Ausgaben und Einnahmen, mit Kostenschätzung der Bewirtschaftungs- und Betriebskosten, mit Aufteilung der Kosten in rechtsgültiger Form sowie mit Mitteilung an die Einzeleigentümer einschließlich Verpflichtung zur Vorschußleistung. 

  2. Abrechnung über den Wirtschaftsplan (Verwaltungsabrechnung) mit Belegprüfung und Belegpflege, Festlegung der Abgrenzungsposten, mit Mitteilung an die Einzeleigentümer und Ausweisung von Schuld- und Guthabensalden, mit Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung sowie mit Verteilung von Überschüssen oder Nachforderung von Nachschüssen. 

  3. Vorbereitung und Durchführung einer Rechnungslegung. 

  4. Vorbereitung und Durchführung von Sonderumlagen. Berechnung der Kostenverteilung nach Schlüsselverfahren.

  5. Vorbereiten der Unterlagen des Wirtschaftsplanes und der Abrechnung zur Prüfung durch den Verwaltungsbeirat oder durch die Rechnungsprüfer. Information des Beirates und der Prüfer bei auftretenden Fragen.

Instandhaltung - Instandsetzung - bauliche Veränderung

  1. Im Rahmen der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen treffen, durch Vorbereitung und Beschlussfassung, Überwachung und Abrechnung einfacher routinemäßiger Arbeiten. Einleiten von technischen Sofortmaßnahmen zur Instandsetzung in dringenden Fällen. 

  2. Periodische Begehung des Gemeinschaftseigentums mindestens 1 x jährlich mit Erkennen sichtbarer Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, mit Bedarfsfeststellungen und Bedarfsanalysen vorhandener Instandhaltung- und Instandsetzungsarbeiten sowie mit Kostenschätzung als Unterlagen für Wirtschaftsplan und Beschlussfassung. 

  3. Wartungs- und Pflegeverträge für Gemeinschaftseigentum abschließen und Ausführung überwachen. 

  4. Ausschreibung und Massenermittlung der Routine- und Wiederholungsarbeiten der Instandhaltung. 

  5. Angebotsprüfungen und Erstellen von Preisspiegeln. 

  6. Vergabe von technischen Aufträgen nach Eigentümerbeschluss. 

  7. Kleinreparaturen ausführen lassen im Rahmen der Verwalterbefugnisse. 

  8. Rechnerische Rechnungsprüfung technischer Aufträge und sachliche Prüfung auf Übereinstimmung mit Ausschreibungstext, Aufmaß und Massenberechnung. 

  9. Technische Mitwirkung bei Betriebskostenverteilung. 

  10. Vorbereitungsmaßnahmen zur Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung einschließlich Beschlussvorlage. 

  11. Pflege und Ergänzung technischer Unterlagen. 

  12. Überwachung der Einhaltung von Sicherheits- und Schutzbestimmungen.